Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Version 2026-10-31-owner

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1. Anbieter, Geltungsbereich und Begriffe

Diese AGB gelten für Verträge über KreisRelay zwischen Sebastian Thomas, handelnd unter KreisRelay.de, Oberer Hardweg 3, 75181 Pforzheim, Deutschland, und dem jeweiligen Kunden.

Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Verbraucher ist, wer den Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken schließt; Unternehmer ist, wer bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften gehen diesen AGB vor.

Die bei der Bestellung gesondert akzeptierten Nutzungsbedingungen ergänzen diese AGB hinsichtlich der zulässigen Nutzung des Dienstes.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

KreisRelay stellt eine webbasierte Organisations- und Projektverwaltung mit projektbezogenen E-Mail-Adressen, Verteilerfunktionen, Teilnehmerverwaltung und technischen Mailprotokollen im Umfang des gebuchten Lizenzpakets bereit. Gegenüber Verbrauchern handelt es sich, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, um eine digitale Dienstleistung im Sinne der §§ 327 ff. BGB.

Der konkrete Leistungsumfang, das Projektlimit, der Abrechnungszeitraum und der Preis ergeben sich aus der verbindlichen Bestellübersicht. Eine erfolgreiche Zustellung an externe E-Mail-Systeme kann nicht garantiert werden, soweit die Ursache außerhalb des von KreisRelay beherrschbaren Systems liegt; die Pflicht zur vertragsgemäßen Verarbeitung und Übergabe innerhalb des geschuldeten Leistungsbereichs bleibt unberührt.

3. Vertragsschluss, Vertragssprache und Vertragsunterlagen

Die Darstellung von Leistungen im Bestellprozess ist noch kein verbindliches Angebot. Mit „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zu den unmittelbar zuvor dargestellten Bedingungen ab. Der Vertrag kommt mit der unmittelbar anschließenden elektronischen Bestellbestätigung durch KreisRelay zustande.

Vertragssprache ist Deutsch. Vor Abgabe der Bestellung können Eingaben überprüft und berichtigt werden. Die für die Bestellung geltenden AGB und Nutzungsbedingungen können vor Vertragsschluss geöffnet, gedruckt und gespeichert werden. Die bestätigten Fassungen werden der Bestellung versionsbezogen zugeordnet.

4. Preise, Rechnung und Zahlung

Für alle in Deutschland zum regulären Umsatzsteuersatz steuerpflichtigen Leistungen gelten die im verbindlichen Bestellvorgang ausgewiesenen Bruttopreise einschließlich 19 % Umsatzsteuer. Eine neue Preisliste wird frühestens drei Kalendermonate nach ihrer ausdrücklichen administrativen Bestätigung wirksam. Sie gilt erst ab dem angekündigten Datum für neue Bestellungen und ausdrücklich neu abgeschlossene manuelle Verlängerungen. Zahlungen und bereits bezahlte Laufzeiten bleiben unverändert. Für Sachverhalte außerhalb Deutschlands gelten die jeweils zutreffenden gesetzlichen Umsatzsteuerregeln.

Bei bestehenden Verträgen mit automatischer Verlängerung wird eine Erhöhung des vertraglich vereinbarten Entgelts nur angeboten, nicht einseitig festgesetzt. KreisRelay informiert ausschließlich die berechtigten Organisationsinhaber bei Bestätigung der Preisänderung mindestens drei Kalendermonate vor einem möglichen Wirksamwerden über den bisherigen und vorgeschlagenen Bruttopreis und den beabsichtigten Termin. Bei fehlender Antwort folgen einmalige Erinnerungen zu den jeweils relevanten Fristen von 60, 30, 14, 7 und 3 Tagen sowie eine letzte Erinnerung im 24-Stunden-Fenster vor Ablauf der Zustimmungsfrist. Nur eine ausdrückliche Bestätigung durch einen berechtigten Organisationsinhaber führt zu einer neuen Preisvereinbarung. Schweigen ist keine Zustimmung. Bei jährlicher automatischer Abrechnung muss die Bestätigung spätestens 24 Stunden vor der ersten vom neuen Preis betroffenen Verlängerung vorliegen.

Der Kunde kann eine angebotene Preiserhöhung ablehnen. In diesem Fall erfolgt keine Belastung zum höheren Preis. KreisRelay ist jedoch nicht verpflichtet, die Dienstleistung über das Ende einer wirksam gekündigten Vertragslaufzeit hinaus zum bisherigen Preis anzubieten. Über die Beendigung entscheidet nicht das Schweigen des Kunden, sondern eine gesondert erklärte, rechtlich zulässige ordentliche Kündigung durch KreisRelay nach Abschnitt 6. Ohne wirksame Kündigung oder andere Beendigungsgrundlage läuft ein bestehender Vertrag zu den bisher vereinbarten Bedingungen weiter.

Rechnungen sind innerhalb der in Bestellung oder Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu bezahlen. Gesetzliche Vorschriften über Zahlungsverzug bleiben unberührt.

Wird eine Erstbestellung nicht fristgerecht bezahlt, wird die Organisation nicht freigeschaltet. Nach Ablauf der dafür vorgesehenen Zahlungsfrist kann die nie aktivierte Organisation gelöscht und die reservierte Subdomain wieder freigegeben werden; der Bestellnachweis bleibt erhalten, soweit gesetzliche Aufbewahrungs- oder Nachweispflichten dies erfordern.

5. Bereitstellung und Freischaltung

Bei Erstbestellungen wird die Organisation nach bestätigtem Zahlungseingang freigeschaltet. Die digitale Dienstleistung steht dem Kunden ab der technischen Freischaltung über sein Benutzerkonto zur Verfügung.

Der Beginn und das Ende des bezahlten Lizenzzeitraums werden in der Organisations- und Bestellverwaltung ausgewiesen.

6. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

Die Erstlaufzeit beträgt den im Bestellvorgang gewählten Monats- oder Jahreszeitraum. Ohne wirksame Verlängerung endet die Lizenz mit Ablauf dieses Zeitraums, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

Eine manuelle Lizenzverlängerung wird erst durch eine neue zahlungspflichtige Bestellung verbindlich und erst nach bestätigtem Zahlungseingang wirksam. Bei einer noch laufenden Lizenz schließt der neue Zeitraum an die bestehende Laufzeit an; bei einer bereits abgelaufenen Lizenz beginnt der neue Zeitraum mit der erneuten Freischaltung.

Für Verbraucher gilt eine automatische Vertragsfortsetzung nach Ablauf der Erstlaufzeit nur auf unbestimmte Zeit. § 309 Nr. 9 BGB lässt eine stillschweigende Verlängerung nach der Erstlaufzeit nur auf unbestimmte Zeit zu; Verbraucher können jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen. Gesetzliche Sonderkündigungsrechte und die Online-Kündigung nach § 312k BGB bleiben unberührt.

Für Unternehmer kann eine wirksam vereinbarte automatische Verlängerung um den im Bestellvorgang festgelegten Monats- oder Jahreszeitraum erfolgen. Ein neuer Preis setzt eine ausdrückliche Vereinbarung voraus.

Für nach dieser Fassung neu abgeschlossene Verträge können sowohl der Kunde als auch KreisRelay die automatische Vertragsfortsetzung durch ordentliche Kündigung mit einer Frist von mindestens einem Monat zum Ende des jeweils zulässigen Abrechnungs- oder Vertragszeitraums beenden. Besteht nach der Erstlaufzeit ein unbefristeter Verbrauchervertrag, gilt für beide Seiten eine ordentliche Kündigungsfrist von einem Monat. Bei vereinbarten befristeten Laufzeiten bleibt die bis zum Ablauf geschuldete Leistung grundsätzlich erhalten; eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist nur möglich, soweit der Vertrag und zwingendes Recht dies ausdrücklich erlauben.

Im Zusammenhang mit einem Preisänderungsangebot kann KreisRelay die ordentliche Kündigung in Textform gesondert und rechtzeitig mit einem eindeutigen Vertragsende erklären. Zugleich kann KreisRelay anbieten, die Zusammenarbeit nach ausdrücklicher Annahme des neuen Preises fortzusetzen; ein solches neues Einvernehmen ersetzt dann die Kündigung. Die fehlende Antwort ist weder ein Zustimmungssurrogat noch eine Kündigungserklärung des Kunden. Ohne wirksam zugegangene ordentliche Kündigung bleibt der bisherige Vertrag bestehen; seine Beendigung ist gesondert nachzuweisen.

Eine nicht angenommene Preiserhöhung führt somit nicht zu einer kostenpflichtigen Fortsetzung zum erhöhten Tarif. Ist eine ordentliche Kündigung rechtmäßig erklärt worden, endet der entgeltliche Dienst zum genannten wirksamen Termin. Das automatische Wiederbestellen ist dann gesperrt. Daten, Kündigungsnachweise, bereits gezahlte Zeiten und zwingende Rechte werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben behandelt.

7. Widerrufsrecht von Verbrauchern

Verbrauchern kann bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Umfang, Frist, Ausübung und Rechtsfolgen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Diese AGB schränken ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht ein. Soweit gesetzlich erforderlich, sind Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular und die elektronische Widerrufsfunktion gesondert bereitzustellen.

8. Gesetzliche Rechte bei digitalen Dienstleistungen und Aktualisierungen

Gegenüber Verbrauchern gelten für digitale Dienstleistungen die gesetzlichen Anforderungen an Vertragsmäßigkeit und Mängelrechte, insbesondere die §§ 327d ff. BGB. Diese Rechte werden durch die AGB nicht ausgeschlossen oder verkürzt.

KreisRelay stellt während des geschuldeten Bereitstellungszeitraums die zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderlichen Aktualisierungen einschließlich erforderlicher Sicherheitsaktualisierungen bereit und informiert Verbraucher hierüber, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

9. Änderungen der digitalen Dienstleistung

KreisRelay darf die digitale Dienstleistung während einer laufenden Bereitstellung ändern, soweit hierfür ein triftiger Grund besteht. Triftige Gründe können insbesondere notwendige Sicherheitsmaßnahmen, die Anpassung an zwingende gesetzliche oder behördliche Anforderungen, Änderungen technischer Schnittstellen oder Infrastruktur, Maßnahmen zur Missbrauchsabwehr sowie technische Weiterentwicklungen sein, die den Vertragszweck nicht aufheben.

Verbrauchern entstehen durch eine solche Änderung keine zusätzlichen Kosten. Über Änderungen wird klar und verständlich informiert. Beeinträchtigt eine Änderung die Zugriffsmöglichkeit oder Nutzbarkeit mehr als nur unerheblich, erfolgen die gesetzlich vorgeschriebene Vorabinformation auf einem dauerhaften Datenträger und die Wahrung der gesetzlichen Beendigungsrechte.

10. Pflichten des Kunden und zulässige Nutzung

Der Kunde ist für die Richtigkeit seiner Konto-, Rechnungs-, Organisations- und Projektdaten sowie für die Berechtigung zur Verarbeitung und Nutzung der von ihm eingestellten Kontakt- und Kommunikationsdaten verantwortlich.

Zugangsdaten und Wiederherstellungscodes sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Erkennbare Sicherheitsvorfälle sind KreisRelay unverzüglich mitzuteilen.

Ergänzend gelten die bei Vertragsschluss akzeptierten Nutzungsbedingungen. Gesetzliche Verantwortlichkeiten von KreisRelay bleiben unberührt.

11. Sicherheitsmaßnahmen, Sperrung und außerordentliche Beendigung

KreisRelay darf bei konkreten Sicherheitsrisiken oder erheblichen Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen die betroffenen Funktionen vorübergehend einschränken, soweit dies zur Abwehr der Gefahr erforderlich und unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen verhältnismäßig ist.

Soweit möglich und zumutbar wird der Kunde über eine Einschränkung und deren Grund informiert. Das gesetzliche Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere nach § 314 BGB, bleibt unberührt.

12. Lizenzablauf und Organisationslöschung

Läuft eine Lizenz ohne Verlängerung aus, werden die zugehörigen Projekte deaktiviert, aber nicht allein wegen des Lizenzablaufs gelöscht. Ohne gültige Lizenz können die Projekte nicht reaktiviert werden.

Eine Organisation ohne laufende gültige Lizenz kann durch einen Owner sofort gelöscht werden. Während einer bereits bezahlten aktiven Lizenzlaufzeit wird eine vom Owner veranlasste Organisationslöschung erst zum Ende dieser Laufzeit ausgeführt.

Für eine vom Kunden selbst veranlasste Löschung zum Ende einer bereits bezahlten Laufzeit erfolgt keine zeitanteilige Erstattung allein wegen der Löschvormerkung. Gesetzliche Widerrufs-, Minderungs-, Erstattungs-, Schadensersatz- und sonstige zwingende Rechte bleiben unberührt.

13. Verfügbarkeit und Wartung

Soweit nicht ausdrücklich eine bestimmte Verfügbarkeit vereinbart ist, schuldet KreisRelay keine bestimmte prozentuale Mindestverfügbarkeit. Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch erforderliche Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen von Netzen oder Leistungen Dritter entstehen.

Gesetzliche Ansprüche bei einer nicht vertragsgemäßen Bereitstellung bleiben unberührt.

14. Haftung

KreisRelay haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsrecht sowie zwingende Verbraucherrechte, bleibt unberührt.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingender Schutz des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Pforzheim Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.